EuGH: In Produkthaftungsfällen ist der „Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses“ der Herstellungsort (internationale Zuständigkeit)

EuGH-Entscheidung vom 16.1.2014, Rechtssache C‑45/13: Sachverhalt / Ausgangsverfahren: Die Pantherwerke AG aus Deutschland produziert und vertreib Fahrräder. Herr K. aus Salzburg kaufte im November 2007 von einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich ein von der...