EuGH zum Einfluss des Brexit auf laufende Markenwidersprüche: Rein britische ältere Rechte müssen bis zur EUIPO-Entscheidung fortbestehen – sonst Zurückweisung.

EuGH-Urteil vom 5.2.2026, Rechtssache C‑337/22 P   Sachverhalt: Gegenstand des Verfahrens war die Anmeldung der Unionsbildmarke „APE TEES“, die 2015 beim EUIPO für Waren und Dienstleistungen u. a. der Klassen 3, 9, 14, 18, 25 und 35 angemeldet wurde: Die Nowhere...