Markenanmeldung Österreich
Die Kanzlei bietet für Markenanmeldungen in Österreich Leistungspakete mit unterschiedlichem Umfang an.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Leistungspaketen ist die Markenähnlichkeitsrecherche – diese ist im „Basispaket“ nicht enthalten!
Wird vor der Markenanmeldung keine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt, besteht das Risiko ältere Markenrechte zu verletzen. Kostenintensive Markenrechtsstreitigkeiten können die Folge sein.
Basispaket Markenanmeldung Österreich
Bei Bestellung des Basispakets für Markenanmeldungen in Österreich erhalten Sie folgende Leistungen:
- Prüfung der Marke auf ihre Schutzfähigkeit
- Identitätsrecherche: Recherche nach identischen Marken in Österreich und der EU. (Nur Wörter bzw. Buchstabenfolgen werden recherchiert; keine Bildbestandteile!)
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Absprache
- Erstellung und Einbringung der Markenanmeldung beim Patentamt im beschleunigten Fast-Track-Verfahren*
- Korrespondenz mit dem Patentamt
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Übermittlung der Registrierungsurkunde
- Benennung der Kanzlei als Vertreter im Markenregister und Fristenverwaltung (optional)
Pauschalhonorar für das Basispaket: EUR 290,00 + 20% USt
Hinzu kommen die amtlichen Gebühren in Höhe von EUR 280,00 für 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse erhöht die Gebühren um EUR 75,00. (Stand: Oktober 2022)
Standardpaket Markenanmeldung Österreich
Bei Bestellung des Standardpakets für Markenanmeldungen in Österreich erhalten Sie folgende Leistungen:
- Prüfung der Marke auf ihre Schutzfähigkeit
- Markenähnlichkeitsrecherche (Wort + Bild): Recherche nach identischen und ähnlichen österreichischen Marken, Unionsmarken (EU) sowie internationalen Marken mit Erstreckung auf Österreich und die EU; Sie erhalten einen Bericht inkl. anwaltlicher Risikoeinschätzung. (Im Paketpreis sind max. 5 Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten.)
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Absprache
- Erstellung und Einbringung der Markenanmeldung beim Patentamt im beschleunigten Fast-Track-Verfahren*
- Korrespondenz mit dem Patentamt
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Übermittlung der Registrierungsurkunde
- Benennung der Kanzlei als Vertreter im Markenregister und Fristenverwaltung (optional)
Pauschalhonorar für das Standardpaket: EUR 590,00 + 20% USt
Hinzu kommen die amtlichen Gebühren in Höhe von EUR 280,00 für 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse erhöht die Gebühren um EUR 75,00. (Stand: Oktober 2022)
Beispielrechnung Basispaket
EUR 280,00 Anmeldegebühr für bis zu 3 Klassen
EUR 290,00 Honorar der Kanzlei
EUR 58,00 USt
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EUR 628,00 brutto Gesamtkosten
Beispielrechnung Standardpaket
EUR 280,00 Anmeldegebühr für bis zu 3 Klassen
EUR 590,00 Honorar der Kanzlei
EUR 118,00 USt
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EUR 988,00 brutto Gesamtkosten
Informationen zur Dauer des Anmeldeverfahrens
Bei Vorauszahlung wird Ihre Markenanmeldung binnen 24 Stunden ab Zahlungseingang eingebracht.
*Die Markenanmeldung wird so vorbereitet, dass sie alle Anforderungen des beschleunigten Fast-Track-Verfahrens erfüllt. Das Patentamt stellt dann in durchschnittlich 10 Werktagen die Registrierungsurkunde aus.
Innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung Ihrer Marke im Österreichischen Markenanzeiger kann Widerspruch eingelegt werden.
Aktuelle Förderungsmöglichkeit
Vom 22. Jänner 2024 bis zum 6. Dezember 2024 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über das EU-Finanzhilfeprogramm „Ideas Powered for business SME Fund“ wieder Förderungen beantragen. Eine Erstattung von 75% (bis zu EUR 1.000) der Anmeldegebühren für Unionsmarken und Geschmackmuster (Designs) ist möglich. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Wie wird die Förderung beantragt?
Legen Sie hier ein Konto an: Portal zur Registrierung
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
1. Einen Kontoauszug Ihres Unternehmens mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code.
2. Den Bescheid des Finanzamtes über Ihre UID-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass Vertretungskosten (zB Anwaltshonorar) nicht gefördert werden, sondern lediglich die Anmeldegebühren.