Markenanmeldung Europäische Union
UnionsmarkenDie Kanzlei bietet für Markenanmeldungen in der EU Leistungspakete mit unterschiedlichem Umfang an.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Leistungspaketen ist die Markenähnlichkeitsrecherche – diese ist im „Basispaket“ nicht enthalten!
Wird vor der Markenanmeldung keine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt, besteht das Risiko ältere Markenrechte zu verletzen. Kostenintensive Markenrechtsstreitigkeiten können die Folge sein.
Basispaket für Markenanmeldungen in der EU
Bei Bestellung des Basispakets für Markenanmeldungen in der Europäischen Union erhalten Sie folgende Leistungen:
- Prüfung der Marke auf ihre Schutzfähigkeit
- Identitätsrecherche: Recherche nach identischen Marken in der EU und allen EU-Mitgliedstaaten. (Nur Wörter bzw. Buchstabenfolgen werden recherchiert; keine Bildbestandteile!)
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Absprache
- Erstellung und Einbringung der Markenanmeldung beim zuständigen Amt
- Korrespondenz mit dem Amt
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Übermittlung der Registrierungsurkunde
- Benennung der Kanzlei als Vertreter im Markenregister und Fristenverwaltung (optional)
Pauschalhonorar für das Basispaket: EUR 390,00 + 20% USt.
Hinzu kommt die amtliche Gebühr in Höhe von EUR 850,00 bei elektronischer Einreichung für eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Für zwei Klassen beträgt die Gebühr EUR 900,00. Jede weitere Klasse erhöht die Gebühr um weitere EUR 150,00. (Stand: Oktober 2024)
Standardpaket für Markenanmeldungen in der EU
Bei Bestellung des Standardpakets für Markenanmeldungen in der Europäischen Union erhalten Sie folgende Leistungen:
- Prüfung der Marke auf ihre Schutzfähigkeit
- Markenähnlichkeitsrecherche (Wort + Bild): Recherche nach identischen und ähnlichen österreichischen Marken, Unionsmarken (EU) sowie internationalen Marken mit Erstreckung auf Österreich und die EU; Sie erhalten einen Bericht inkl. anwaltlicher Risikoeinschätzung. (Im Paketpreis sind max. 5 Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten.)
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Absprache
- Erstellung und Einbringung der Markenanmeldung beim zuständigen Amt
- Korrespondenz mit dem Amt
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Übermittlung der Registrierungsurkunde
- Benennung der Kanzlei als Vertreter im Markenregister und Fristenverwaltung (optional)
Pauschalhonorar für das Standardpaket: EUR 690,00 + 20% USt.
Hinzu kommt die amtliche Gebühr in Höhe von EUR 850,00 bei elektronischer Einreichung für eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Für zwei Klassen beträgt die Gebühr EUR 900,00. Jede weitere Klasse erhöht die Gebühr um weitere EUR 150,00. (Stand: Oktober 2024)
Beispielrechnung Basispaket
EUR 850,00 Anmeldegebühr für eine (1) Klasse
EUR 390,00 Honorar der Kanzlei
EUR 78,00 USt
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EUR 1.318,00 brutto Gesamtkosten
Beispielrechnung Standardpaket
EUR 850,00 Anmeldegebühr für eine (1) Klasse
EUR 690,00 Honorar der Kanzlei
EUR 138,00 USt
———————
EUR 1.678,00 brutto Gesamtkosten
Aktuelle Förderung
Vom 22. Jänner 2024 bis zum 6. Dezember 2024 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über das EU-Finanzhilfeprogramm „Ideas Powered for business SME Fund“ wieder Förderungen beantragen. Eine Erstattung von 75% (bis zu EUR 1.000) der Anmeldegebühren für Unionsmarken und Geschmackmuster (Designs) ist möglich. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Wie wird die Förderung beantragt?
Legen Sie hier ein Konto an: Portal zur Registrierung
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
1. Einen Kontoauszug Ihres Unternehmens mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code.
2. Den Bescheid des Finanzamtes über Ihre UID-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass Vertretungskosten (zB Anwaltshonorar) nicht gefördert werden, sondern lediglich die Anmeldegebühren.