Internationale Markenanmeldungen
Die internationale Erstreckung von Marken ist auf bis zu 90 Länder möglich.
Voraussetzung ist eine bereits bestehende Basismarke. Das kann entweder eine nationale Marke sein (zB eine österreichische Marke) oder eine Unionsmarke (EU-Marke).
Falls noch keine Basismarke vorhanden ist, melden wir diese gerne für Sie an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Unsere Leistungen im Zuge der internationalen Erstreckung
- Beratung im Hinblick auf das gewünschte Zielgebiet
- Errechnung der endgültigen amtlichen Gebühren
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Erstellung einer englischen Übersetzung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Basismarke soweit erforderlich
- Einbringung des Erstreckungsantrages und der sonstigen erforderlichen Unterlagen
- Korrespondenz mit den zuständigen Ämtern
- Übermittlung der Registrierungsurkunde
Pauschalhonorar für die Erstreckung auf 1 Land: EUR 350,00 + 20% USt.
Für jedes weitere Land erhöht sich das Pauschalhonorar um EUR 150,00 + 20% USt.
Hinzu kommen die amtlichen Gebühren. Diese setzen sich aus den Inlandsgebühren und den Erstreckungsgebühren zusammen. Die endgültige Höhe der Gebühren ist von der Anzahl der Zielländer abhängig und wird auf Anfrage gerne individuell für Sie errechnet!
Schutzverweigerungen in Österreich
Falls Sie eine IR-Marke in Österreich beantragt haben und das Österreichische Patentamt hat eine Schutzverweigerung im Hinblick auf Ihren internationalen Erstreckungsantrag ausgesprochen, finden Sie HIER weitere Informationen.
Refusal of Protection ("Provisional Refusal")
If you have applied for an international trademark in Austria and the Austrian IPO has issued a refusal of protection („provisional refusal“ with regard to your international application, you can find more information HERE.