Geschmacksmusteranmeldungen / Schutz von Designs

Das Geschmacksmusterrecht schützt Designs, also das Aussehen bzw die ästhetische Erscheinungsform, von gewerblichen Erzeugnissen. Hier werden die Formen, Farben und Werkstoffe von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen, wie zB Kleidung, Möbel, Schuhe, Gebrauchsgegenstände, Stoffe, Spielzeug, etc geschützt.

Ein Geschmacksmuster/Design kann ähnlich wie Marken durch die Eintragung in ein Register weitläufigen Schutz vor Nachahmung erlangen. Eine Eintragung ist national in einzelnen Ländern (wie Österreich), im gesamten Gebiet der EU (als Gemeinschaftsgeschmacksmuster) oder auch international in mehreren individuell auszuwählenden Ländern möglich.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Ein Geschmacksmuster kann nur dann rechtswirksam geschützt werden, wenn es im Zeitpunkt der Anmeldung neu war und Eigenart besitzt (sich also von älteren Geschmacksmustern ausreichend unterscheidet).

Wie lange dauert der Schutz?

Ein Geschmacksmuster ist zunächst für 5 Jahre geschützt, danach kann der Schutz gegen Bezahlung einer Verlängerungsgebühr auf maximal 25 Jahre verlängert werden.

Was kann die Kanzlei für Sie tun?

  • Wir prüfen vorab Ihre Entwürfe auf deren Schutzfähigkeit.
  • Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten zur Anmeldung.
  • Vor einer Anmeldung führen wir für Sie auf Wunsch Recherchen über bereits registrierte Geschmacksmuster durch.
  • Die anfallenden amtlichen Gebühren werden vorab errechnet.
  • Wir bringen Ihre Geschmacksmuster zur Anmeldung und begleiten den Eintragungsprozess.

Unsere Pauschalpreise finden Sie in den unten stehenden Tabellen!

Schützen Sie Ihre Designs!

Leistungspaket Designschutz:

Die Kanzlei bietet folgende Leistungen im Paket gegen ein Pauschalhonorar an:

  • Prüfung des Designs auf dessen Schutzfähigkeit
  • Beratung hinsichtlich des Schutzgebiets (Ö, EU, international)
  • Information über zu schützende Klassen
  • Information über die Möglichkeit einer Sammelanmeldung
  • Beratung über eine mögliche „Geheimanmeldung“
  • Berechnung der anfallenden amtlichen Gebühren
  • Durchführung der Anmeldung und Begleitung des Eintragungsverfahrens

Das Pauschalhonorar für die Anmeldung eines Geschmacksmusters beträgt EUR 300,00 + 20% USt.

Hinzu kommen die amtlichen Gebühren (siehe separate Infobox).

Vor Anmeldung eines Geschmacksmusters sollte jedenfalls eine Recherche durchgeführt werden!

Die Kosten für eine solche Recherche sind abhängig vom Registerstand, also der Anzahl der bereits existierenden angemeldeten oder registrierten Geschmacksmuster.

Das Honorar für eine Geschmacksmusterrecherche teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Amtliche Gebühren:

Neben dem Honorar der Kanzlei fallen folgende amtlichen Gebühren an:

Österreich:

  • Einzelanmeldung: EUR 82,00 / EUR 15,50 Klassengebühr pro Klasse
  • Sammelanmeldungen: EUR 142,00 / erstes Muster inklusive, jedes weitere Muster EUR 20,00; ab dem 11. Muster EUR 18,50
  • Geheimanmeldungen: 50% Zuschlag von der Anmeldegebühr

Europäische Union:

  • Einzelanmeldung: EUR 350,00 (ggf. + EUR 40,00 für eine Aufschiebung der Bekanntmachung)
  • Sammelanmeldungen: Die Gebühr reduziert sich hier anteilig und wird individuell errechnet.

International:

  • Die Gebühren für eine internationale Anmeldung sind von der Anzahl der Zielländer abhängig. Die Gebühren werden gerne auf Anfrage individuell für Sie errechnet.