Honorar

Kostentransparenz ist wichtig. Daher werden das Honorar und die voraussichtliche Gesamtbelastung besprochen, bevor Kosten entstehen.

Folgende Verrechnungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:

1. Tarifmäßiges Honorar

Zur Ermittlung des Honorars werden für gewöhnlich das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sowie das Notariatstarifgesetz (NTG) herangezogen. Hier werden entweder Einzelleistungen oder „Hauptleistungen“ mit Einheitssatz (der „Nebenleistungen“ abdeckt) abgerechnet, wobei je nach Streitwert bzw Bemessungsgrundlage unterschiedlich hohe Tarifansätze herangezogen werden.

Sollte im Einzelfall keine bestimmte Honorarvereinbarung geschlossen worden sein, wird nach Tarif abgerechnet.

2. Stundensatzhonorar

Die individuelle Vereinbarung von fallbezogenen Stundensätzen ist jederzeit möglich. Es wird hier ein Honorar vereinbart, das nach geleisteten Zeiteinheiten abgerechnet wird. Die Honorarnote weist selbstverständlich auch bei dieser Variante eine detaillierte Aufstellung der einzelnen erbrachten Leistungen auf.

3. Pauschalhonorar

In bestimmten Angelegenheiten ist der tatsächliche Aufwand im Vorhinein relativ genau abschätzbar (Markenanmeldungen, Vertragserrichtungen, Gesellschaftsgründungen, etc). Hier kann ein genau festgelegtes Pauschalhonorar für einen genau abgesteckten Leistungsumfang festgelegt werden. Die anfallenden Kosten sind damit von Anfang an vorhersehbar.

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Die Erstberatung wird pauschal mit EUR 150,00 brutto (inkl. USt) verrechnet. Dieser Termin (in der Dauer von ca. 30 Minuten) dient der Erörterung Ihres Anliegens, einer ersten rechtlichen Einschätzung, der Planung möglicher weiterer Schritte sowie einer Kostenschätzung für die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Der Erstkontakt per Telefon oder E-Mail ist jedoch kostenlos. Hierbei wird zunächst der Grund Ihrer Kontaktaufnahme besprochen und geklärt, ob die Kanzlei Sie grundsätzlich beraten und vertreten kann.

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AGB: Die allgemeinen Auftragsbedingungen der Kanzlei finden Sie hier: Auftragsbedingungen. Diese beruhen auf einer Empfehlung der Rechtsanwaltskammer.

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Info-Folder: Eine interessante Broschüre der Rechtsanwaltskammer („Mein Recht ist kostbar“) können Sie hier herunterladen: Mein Recht ist kostbar. Ab Seite 62 der Broschüre ist das Honorar des Rechtsanwalts bzw dessen Gestaltungsmöglichkeiten detailliert erklärt.