EuG-Urteil vom 17.4.2024, Rechtssache T-255/23 | Escobar / EUIPO (Pablo Escobar)

 

Pablo Escobar (*1949 †1993) war ein kolumbianischer Staatsbürger, der als Drogenbaron und Gründer des Medellín-Kartells bekannt ist. 2021 meldete die Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in Puerto Rico beim EUIPO den Namen „Pablo Escobar“ als Unionsmarke für eine Vielzahl verschiedener Waren und Dienstleistungen an.

Das EuG entschied heute, dass der Name „Pablo Escobar“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann. Die Verkehrskreise würden diesen Namen mit Drogenhandel und Drogenterrorismus in Verbindung bringen.

Bereits das EUIPO war der Ansicht, dass die Markenanmeldung gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstößt. Diese Entscheidung stützte sich auf die Wahrnehmung der spanischen Verkehrskreise, die Escobar aufgrund der Beziehungen zwischen Spanien und Kolumbien am besten kennt. Die Markenanmelderin bekämpfte diese Zurückweisung des EUIPO nun erfolglos beim EuG. Denn das Gericht bestätigt die Zurückweisung der Anmeldung der Marke „Pablo Escobar“.

Nach Ansicht des Gerichts konnte sich das EUIPO bei seiner Beurteilung auf die Wahrnehmung vernünftiger Spanier mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle stützen, die die die grundlegenden Werte der Europäischen Union teilen. Das EUIPO hat zutreffend entschieden, dass diese Personen den Namen von Pablo Escobar mit Drogenhandel und Drogenterrorismus sowie den Verbrechen und dem sich daraus ergebenden Leid in Verbindung bringen würden und nicht mit seinen etwaigen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien. Denn nach Angaben der Markenanmelderin hat ihm das den Spitznamen „Robin Hood Kolumbiens“ eingebracht. Die Marke würde daher als gegen die in der spanischen Gesellschaft vorherrschenden grundlegenden moralischen Werte und Normen verstoßend wahrgenommen. Das EuG betonte, dass damit nicht das Recht von Pablo Escobar auf Unschuldsvermutung verletzt wird. Obwohl er nie strafrechtlich verurteilt wurde (er wurde von Sicherheitskräften erschossen), wird er in der spanischen Öffentlichkeit als Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen.

 

 

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