Finanzbeamtin soll „mutwillig getäuscht und vorsätzlich geschädigt“ haben: Keine Haftung für Äußerung gegenüber zuständiger Behörde

OGH-Entscheidung vom 2.2.2022, 6 Ob 243/21k   Sachverhalt: Die Klägerin ist Finanzbeamtin. Dem Beklagten wurde nachträglich eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension zuerkannt. Daher musste eine Rückzahlungsverpflichtung bzw Gegenverrechnung von bereits ausbezahlten...