EuG-Urteil vom 5.6.2024, T-58/23| Supermac’s/EUIPO – McDonald’s International Property (BIG MAC)
Sachverhalt:
Im Jahr 1996 wurde die Unionsmarke „BIG MAC“ von McDonald’s angemeldet. Im Jahr 2017 stellte die irische Schnellrestaurantkette Supermac’s einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren in den Klassen 29, 30 – dort im Speziellen für Geflügelprodukte – sowie in Klasse 42 für Dienstleistungen. Die Marke sei für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden.
Das EUIPO gab diesem Antrag teilweise statt.
Entscheidung:
Das EuG hob nun die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkte.
Das EuG stellte fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbringen konnte, dass die Marke „BIG MAC“ für die Waren „Hühnchensandwiches“ und „Speisen aus Geflügelprodukten“ sowie die Dienstleistungen, „die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ ernsthaft benutzt worden ist.
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