Foto von Polizeieinsatz mit unwahrem Begleittext auf Facebook: Kein Recht auf namentliche Nennung im Widerruf, wenn der Name im Posting nicht erwähnt wurde.

OGH-Entscheidung vom 20.11.2023, 6 Ob 211/23g   Sachverhalt: Der Kläger ist Polizist. Bei einem Polizeieinsatz im Zuge einer Demonstration wurde er fotografiert, wobei sein Gesicht mit einer FFP 2-Maske bedeckt war. Die Beklagte veröffentlichte das Foto auf ihrer...