EuGH zur Produkthaftung bei potenziellen Fehlern: Hersteller haftet für Austauschkosten bei möglicherweise fehlerhaften Herzschrittmachern

EuGH-Urteile vom 5.3.2015, Rechtssachen C‑503/13 und C‑504/13 Ausgangsverfahren: Ein Unternehmen aus den USA stellt Herzschrittmacher und implantierbare Cardioverte Defibrillatoren her und verkauft sie (unter anderem an deutsche Abnehmer). Im Zuge von...