EuG-Urteil vom 11.6.2025, T‑38/24
Sachverhalt:
Die österreichische OMV AG beantragte eine internationale Registrierung mit Schutzwirkung für die Europäische Union für eine Bildmarke, das ausschließlich aus einer bestimmten Kombination der Farben Enzianblau (RAL 5010) und Gelbgrün (RAL 6018) besteht:
Die Anmeldung bezog sich auf Waren und Dienstleistungen in den Klassen 1, 4, 35 und 37, insbesondere chemische Produkte, Kraftstoffe, Einzelhandelsdienstleistungen sowie Bau- und Wartungsarbeiten an Tankstellen.
Das EUIPO wies die Anmeldung teilweise ab mit der Begründung, dass der Marke die Unterscheidungskraft fehle. Die anschließende Beschwerde blieb erfolglos und die Beschwerdekammer des EUIPO bestätigte die Entscheidung.
Die OMV klagte vor dem EuG und wurde dabei von der Markenvereinigung MARQUES und der International Trademark Association (INTA) unterstützt.
Entscheidung:
Der EuG wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung des EUIPO.
Das EuG betonte die hohen Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Farbenkombinationen ohne Konturen. Entscheidend sei, ob eine solche Kombination geeignet sei, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu dienen. Hieran fehle es, weil die verwendeten Farben im Tankstellenmarkt gebräuchlich seien, auch in unterschiedlichen Kombinationen keine klare Markenassoziation entstehe, und die bloße Tatsache, dass OMV die spezifische Kombination als einziger Anbieter nutzt, nicht ausreicht, um Schutzfähigkeit zu begründen.
Auch die Tatsache, dass Farbgestaltung eine gewisse Dekorationsfunktion erfüllt, könne nicht automatisch zu einer Markenfunktion führen. Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft im Sinne von Art 7 Abs 1 lit b UMV.
Die OMV hatte sich unter anderem auf frühere Registrierungen vergleichbarer Farbkombinationen durch das EUIPO berufen. Das EuG stellte dazu klar, dass frühere Entscheidungen des EUIPO keinen Anspruch auf Gleichbehandlung begründen.
Die Schwelle zur Schutzfähigkeit bleibt für abstrakte Farbmarken also hoch. Besonders, wenn keine zusätzlichen grafischen Elemente oder Wortbestandteile enthalten sind.
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