Online-Medium behauptet „löchriges Wahlgeheimnis“ bei AK-Wahl: Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. OLG Wien bestätigt Pflicht zu Veröffentlichung von Widerruf.

OLG Wien-Entscheidung vom 28.5.2025, 3 R 54/25w   Sachverhalt: Im April 2024 fand die Arbeiterkammer-Wahl statt. Die Beklagte, Medieninhaberin einer Website, veröffentlichte im Vorfeld einen Artikel, in dem sie behauptete, das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl sei...