Schaumstoff eines Beatmungsgeräts kann in Atemwege gelangen. Produktfehler iSd PGH sowie Feststellungsinteresse für Spätfolgen bejaht, jedoch kein immaterieller Schadenersatz für psychische Beeinträchtigung.

OGH-Entscheidung vom 22.10.2024, 4 Ob 109/24v   Sachverhalt: Der Kläger erwarb über ärztliche Verordnung ein Beatmungsgerät zur Behandlung seiner Schlafapnoe. Der Kläger verwendete das Gerät in der Folge beim Schlafen. Drei Jahre später erhielt der Kläger eine...