Untervermietung von Gemeindewohnungen via Airbnb: Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis mit Stadt Wien. Servicegebühr ist rechtswidriger Vermögensvorteil.

OGH-Entscheidung vom 22.11.2022, 4 Ob 33/22i   Sachverhalt: Die klagende Stadt Wien verfügt über ca 1.800 Gemeindebauten mit rund 220.000 Wohnungen, die sie an einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen vermietet. Eine Untervermietung ist untersagt. Die...