Bei Produkten mit CE-Kennzeichnung darf von Einhaltung der relevanten normativen Anforderungen ausgegangen werden – Kein unlauterer Rechtsbruch

OGH-Entscheidung vom 22.9.2020, 4 Ob 135/20m   Sachverhalt: Die Streitteile stehen durch die Herstellung und den Vertrieb von Schnelldiagnostika (In-vitro-Diagnosetests, Schwangerschafts- und Ovulationstests) im Wettbewerbsverhältnis. Die Produkte der Beklagten...