Entscheidung des OGH: OGH 17. 10. 2012, 3 Ob 168/12w

Der OGH hat erneut AGB-Klauseln von Telekommunikationsanbietern für rechtswidrig erachtet:

Den AGB eines Telekommunikationsanbieters zufolge sollte eine Rechnung, die in der Kundenzone seiner Website bereitgestellt wird, als zugestellt gelten, sobald sie für den Kunden unter gewöhnlichen Umständen abrufbar war. Diese Klausel verstößt im Verbrauchergeschäft gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG.

Eine Klausel wonach Rechnungen für Telefondienstleistungen elektronisch übermittelt werden und für eine Rechnung in Papierform ein zusätzliches Entgelt zu zahlen ist, führt zu einer gröblichen Benachteiligung des Kunden iSd § 879 Abs 3 ABGB.