Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Dienstag eine Novelle des Datenschutzgesetzes gebilligt, mit der eine neue unabhängige Datenschutzbehörde geschaffen wird. Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird die bisherige Datenschutzkommission aufgelöst.

Die neue Datenschutzbehörde wird als Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften fungieren, sowie für die Führung von Registrierungsverfahren, die Genehmigung von Datenübermittlungen ins Ausland, die Genehmigung von Datenverwendungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke und die Auskunftserteilung an Bürger zuständig sein. Der Leiter der Datenschutzbehörde soll für jeweils fünf Jahre vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung bestellt werden.

Ebenfalls an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden auch das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz, das Parteiengesetz und das Volksgruppengesetz.
Für Berufungen gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehörde KommAustria, Beschwerden gegen Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats sowie Beschwerden gegen die Bestellung eines Mitglieds der Volksgruppenbeiräte ist künftig ein Senat des Bundesverwaltungsgerichts zuständig.
(Der Bundeskommunikationssenat wird aufgelöst.)