Entschließung des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013-2017 (2013/C 80/01), ABl C 80 vom 19. 3. 2013:

Die zahlreichen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des Handels mit Gütern sind laut Rat der Europäischen Union ein schwerwiegendes weltweites Problem. Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden führte demzufolge im Jahr 2011 in der EU dazu, dass knapp 115 Millionen Artikel zurückgehalten wurden.

Angesichts der Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans für den Zeitraum 2009-2012 wurde nun für den Zeitraum 2013 bis 2017 ein neuer Aktionsplan zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (hier konkret gemeint etwa Produktpiraterie, Produktfälschungen, Produktimitationen, etc) beschlossen.

Mit dem Aktionsplan werden die folgenden strategischen Ziele verfolgt:

– Wirksame Durchführung und Überwachung der neuen Vorschriften der EU zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden;

– Bekämpfung vorherrschender Trends beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;

– Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, in der gesamten internationalen Versorgungskette;

– Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und den Strafverfolgungsbehörden.

EU-Aktionsplan (Originaldokument)