VwGH-Entscheidung: VwGH 18.3.2013, 2011/16/0214

Als außergerichtlicher Vergleich iSd Gebührengesetzes gilt auch die Streitbeilegung während eines Schiedsverfahrens; ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich unterliegt somit der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 20 Abs 1 lit a GebG.

Der Begriff des außergerichtlichen Vergleichs bezieht sich nach Ansicht des VwGH nicht auf einen außerhalb von gerichtlichen Verfahren geschlossenen Vergleich, sondern auf einen außerhalb eines Gerichts iSd § 1 JN geschlossenen.