Entscheidungen des EuG vom 8. Mai 2014

Rechtssache T‑38/13:

Pedro Group Pte Ltd aus Singapur meldete im Jänner 2009 das Wortzeichen PEDRO für Waren aus den Klassen 18, 25 und 35 beim HABM als Gemeinschaftsmarke an.

Cortefiel, SA aus Madrid ist Inhaberin folgender Gemeinschaftsmarken und internationaler Marken für Waren in Klasse 25:

T-38-13-1

 

 

 

T-38-13-1

 

 

Cortefield erhob Widerspruch gegen die Eintragung der Wortmarke Pedro in allen beantragten Klassen. Das HABM wies den Widerspruch ab, jedoch bejahten Beschwerdekammer und EuG das Vorliegen von Verwechslunsgefahr hinsichtlich bestimmter Waren und gaben dem Widerspruch Folge.

 

Rechtssache  T‑575/12:

Die Pyrox GmbH mit Sitz in Oberhausen meldete im Oktober 2009 folgendes Wort-Bild-Zeichen für Waren aus den Klassen 4, 7 und 11 als Gemeinschaftsmarke an:

T-575-12-3

 

 

 

 

Die Köb Holzheizsysteme GmbH aus Wolfurt ist Inhaberin der deutschen Wortmarke PYROT und der österreichischen Wortmarke PYROT für Waren aus Klasse 11.

Die Köb Holzheizsysteme GmbH erhob Widerspruch gegen die Eintragung der Wort-Bild-Marke. HABM, Beschwerdekammer und EuG kamen zu dem Ergebnis, das Verwechslungsgefahr vorliegt und gaben dem Widerspruch Folge.