Bewerbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“ ist unzulässig, wenn es tatsächlich über höhere Tarife und Mindestvertragsdauer vom Kunden finanziert wird.

OGH-Entscheidung vom 16.12.2021, 4 Ob 102/21k   Sachverhalt: Die Beklagte bewarb Mobilfunkangebote. Dabei warb sie unter anderem für Mobiltelefone und Handy-Tarife mit und ohne Mindestvertragsdauer. Manche Tarife („SIM Only“) wurden ohne Mindestvertragsdauer angeboten...