Aktuelle Förderungsmöglichkeit für Marken und Designs
Es ist wieder soweit ![]()
Vom 22. Jänner 2024 bis zum 6. Dezember 2024 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über das EU-Finanzhilfeprogramm „Ideas Powered for business SME Fund“ wieder Förderungen beantragen. Eine Erstattung von 75% (bis zu EUR 1.000) der Anmeldegebühren für Unionsmarken und Geschmackmuster (Designs) ist möglich. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Wie wird die Förderung beantragt?
Legen Sie hier ein Konto an: Portal zur Registrierung
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
1. Einen Kontoauszug Ihres Unternehmens mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code.
2. Den Bescheid des Finanzamtes über Ihre UID-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass Vertretungskosten (zB Anwaltshonorar) nicht gefördert werden, sondern lediglich die Anmeldegebühren.