Ab dem 1. Januar 2014 wird es möglich sein, Patentschutz in 25 EU-Vertragsstaaten durch eine einzige Patentanmeldung zu erlangen.

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO) ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Die Unterlagen der Patente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Anträge müssen in einer dieser drei Sprachen eingereicht werden.

Das neue Patent wird weniger kosten und effizienter sein als die bestehenden Systeme zum Schutz von Erfindungen. Die neuen Regeln werden für einen einheitlichen Patentschutz sorgen und dabei die Ausgaben von Unternehmen senken. Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte nach Angaben der Kommission ein EU-Patent nur EUR 4.725,00 kosten, weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von EUR 36.000,00.

Ein Europäisches Patentgericht soll ebenfalls eingerichtet werden. Derzeit muss noch in jedem Land separat auf Patentverletzung geklagt werden und sofern die Einspruchsfrist beim EP Patent verstrichen ist, in jedem benannten EU Mitgliedsstaat die Nichtigkeit in einem gesonderten Gerichtsverfahren geltend gemacht werden.
Zukünftig soll die Verletzung bzw Nichtigkeit eines „“EU Patents“ einheitlich für alle 25 Vertragsstaaten geltend gemacht werden können.

Achtung: Spanien und Italien sind nicht Teil der neuen Regelung, könnten aber jederzeit beitreten.