Rückblick:
Das Schweizer Unternehmen Lindt & Sprüngli hat im Jahr 2000 ihren „goldenen Sitzhasen“ (erkennbar auch an roter Schleife und Glöckchen) als Gemeinschaftsmarke und in einzelnen Ländern als dreidimensionale Marke eintragen lassen. Seitdem geht das Unternehmen gegen andere Hersteller solcher „Goldhasen“ aus Schokolade vor. Seit 2004 hat Lindt gegen den Schokohasen des burgenländischen Herstellers Hauswirth prozessiert. Kurz vor Ostern 2012 fällte das Oberlandesgerichts Wien einen Beschluss wonach Produktion und Vertrieb des in Goldfolie eingewickelten Schokohasen eingestellt werden mussten.

In Deutschland wurde diese Rechtsfrage nun anders entschieden:
Lindt & Sprüngli ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der bayerischen Confiserie Riegelein unterlegen. Der BGH lehnte in einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung eine erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt ab. Damit ist endgültig ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen. Der Fall beschäftigte die Gerichte insgesamt 12 Jahre, denn der Schweizer Konzern hatte gegen vier Urteile, die alle zu Gunsten der Confiserie Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel eingelegt und ist durch sämtliche Instanzen gegangen.

Die Confiserie Riegelein darf ihren seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie jetzt ungestört weiter vertreiben. Laut Confiserie Riegelein handelt es sich bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird. Während sich viele, vor allem kleine Anbieter dem Druck des Schweizer Konzerns gebeugt haben und ihre Produkte vom Markt nahmen, habe sich die Confiserie Riegelein zur Wehr gesetzt.