Im Zuge des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 (BGBl I 2013/33) wird nun auch beim VfGH ein elektronischer Rechtsverkehr eingeführt.
Der Präsident des VfGH hat eine Verordnung erlassen, wonach mit 8. 4. 2013 die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen sowie die elektronische Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des VfGH und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen möglich sein wird.