OGH Entscheidung OGH 18. 9. 2012, 4 Ob 97/12m

Eine führende Tageszeitung warb mit den Ergebnissen einer Studie über das „Image der Tageszeitungen 2011“. Dort sei sie als „Testsieger“ hervorgegangen.
Für diese Studie hatte ein Meinungsforschungsinstitut 3.227 Personen zu deren Einschätzung der österreichischen Tageszeitungen befragt. Dabei wurden 15 Kriterien erhoben. Bei der Auswertung unterschied die Studie zwischen dem „Selbstbild“ (Leser der jeweiligen Zeitungen) und dem „Fremdbild“ (Kenner der Zeitungen, jedoch nicht regelmäßige Leser). Beide Kategorien zusammen ergaben das „allgemeine Image“.

Beim „Fremdbild“ führte die Tageszeitung in 11 Kriterien, beim „Selbstbild“ nur bei 4 Kriterien und beim „allgemeinen Image“ wiederum in 14 Kriterien.

Der OGH sprach dazu aus, dass im konkreten Fall die Werbung mit einer „Spitzenstellung“ nicht gerechtfertigt sei, da eine „Spitzenstellung“ bei den regelmäßigen Lesern der Zeitung (im „Selbstbild“) gerade nicht vorliegt, sodass sie im Ergebnis auf der Einschätzung jener Befragten beruhen muss, die die Zeitung zwar kennen, aber gerade nicht regelmäßig lesen. Dies lege bei unbefangener Betrachtung den Schluss nahe, dass die Zeitung in Wahrheit nicht hält, was sie nach Meinung einer Mehrheit der Bevölkerung (der Gesamtheit von Lesern und Nichtlesern) verspricht. Dieser wesentliche Umstand relativiere die – isoliert betrachtet richtige – Aussage zur Spitzenstellung in hohem Maße.