EuGH: DSGVO gewährt Recht auf Auskunft über Zeitpunkt und Grund für Abfrage personenbezogener Daten. Jedoch zumeist keine Auskunft über konkreten Arbeitnehmer, der die Abfrage vornimmt.

Urteil des EuGH vom 22.6.2023 in der Rechtssache C‑579/21   Sachverhalt: Im Jahr 2014 erlangte ein Kunde (und zugleich ehemaliger Mitarbeiter) einer finnischen Bank Kenntnis davon, dass seine personenbezogenen Daten von anderen Mitarbeitern der Bank über mehrere...