Zusätzlich zu den bisher zulässigen Markenformen können nun zwei weitere Markenformen beim Österreichischen Patentamt angemeldet werden: Bewegungsmarken und Multimediamarken.

 

  • Bewegungsmarken bestehen aus einer Bewegung oder einer Positionsänderung der in der Marke enthaltenen Elemente oder weisen eine solche auf. Als Beispiel wären sich drehende/bewegende Logos zu nennen. Sobald eine solche Marke mit Musik kombiniert wird, liegt eine Multimediamarke vor.

 

  • Multimediamarken kombinieren Bildelemente mit Ton- und Klangkomponenten. Dies trifft beispielsweise auf animierte Darstellungen mit mit gesprochenen/gesungenen Texten, Botschaften oder Slogans zu.