EuG-Entscheidungen vom 12.2.2014:

Rechtssache T‑570/11, Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG – HABM:

Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG meldete im April 2010 die Wortmarke „La qualité est la meilleure des recettes“ (Übersetzung: „Qualität ist das beste Rezept“) als Gemeinschaftsmarke in den Klassen 29, 30, 32 (verschiedene Lebensmittel und Getränke, Bier) an. Das HABM wies die Markenanmeldung jedoch gem Art 7 Abs 1 lit b der Gemeinschaftsmarken-VO mit der Begründung zurück, dass der Marke keine ausreichende Unterscheidungskraft zukäme. Die Beschwerdekammer des HABM sowie das EuG bestätigten diese Entscheidung.

Rechtssache T‑26/13, dm-drogerie markt GmbH & Co. KG – HABM:

Das Unternehmen Semtee aus Andorra meldete im Juli 2010 die Wortmarke CALDEA als Gemeinschaftsmarke in den Klassen 3, 35 und 44 an. Im Oktober 2010 erhob die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG gestützt auf die ältere Gemeinschaftsmarke BALEA (Klassen 3, 5, 8) Widerspruch gegen die Eintragung der Marke CALDEA. Das HABM wies den Widerspruch jedoch mit der Begründung ab, dass keine Verwechslungsgefahr iSd Art 8 Abs 1 lit b der Gemeinschaftsmarken-VO vorliege. Die Beschwerdekammer des HABM sowie das EuG bestätigten diese Entscheidung.