Das EU-Einheitspatent kommt! Das neue System wird ab dem 1. Juni 2023 verfügbar sein.

Einheitspatente müssen beim Europäischen Patentamt angemeldet werden und werden dann auch von diesem erteilt. Für die Erteilung eines Patents in allen teilnehmenden Staaten ist nur eine einzige Gebühr zu bezahlen.

Vorerst sind 17 Mitgliedsstaaten dabei: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Zukünftig können es bis zu 25 werden.

Zusätzlich wurde ein Einheitliches Patentgericht (EPG) eingerichtet. Das EPG ist ein internationales Gericht, an das derzeit 17 Staaten gebunden sind. Dieses neue Gericht ist für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten zuständig.

Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer (mit Sitz in Paris). Es soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.

 

Links:

Infoseite des Europäischen Patentamtes (zum Einheitspatent sowie zum Einheitlichen Patentgericht)

Infoseite des Österreichischen Patentamtes

Website des Einheitlichen Patentgerichts