EuG-Entscheidungen vom 11. und 13. Juni 2014 (Auswahl)
Rechtssache T‑85/13:
Die K-Swiss Inc. aus Kalifornien/USA meldete im Dezember 2005 folgendes Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke für Schuhe (Klasse 25) an:
Die Marke wurde im August 2007 in das Gemeinschaftsmarkenregister eingetragen. Die Künzli SwissSchuh AG beantragte im Februar 2009 die Löschung der Marke.
HABM und Beschwerdekammer gaben dem Antrag wegen fehlender Unterscheidungskraft der Marke statt. Das EuG bestätigte die Entscheidung.
Rechtssache T‑486/12:
Im Februar 2010 meldeten Frau Golam aus Athen das Wortzeichen METABOL als Gemeinschaftsmarken für Waren aus den Klassen 5, 16, 30 an.
Die Pentafarma-Sociedade Tecnico-Medicinal, SA aus Portugal erhob Widerspruch gegen die Eintragung und stützte sich dabei auf ihre ältere nationale Marke METABOL-MG.
Die Beschwerdekammer bejahte das Bestehen von Verwechslungsgefahr hinsichtlich mancher Waren. Dem Widerspruch wurde schlussendlich teilweise stattgegeben.
Die gleiche Anmelderin unterlag noch mit zwei weiteren Markenanmeldungen:
Rechtssache T‑281/13: METABIOMAX vs METABIAREX (Verwechslungsgefahr)
Rechtssache T‑62/13: METABIOMAX vs BIOMAX (Verwechslungsgefahr)
Rechtssache T‑401/12:
Die Robert Klingel OHG aus Pforzheim beantragte bei der WIPO die internationale Registrierung der Wortmarke JUNGBORN für Waren aus den den Klassen 29, 30, 32 und 33, wobei auch die Europäische Gemeinschaft benannt wurde.
Die Develey Holding GmbH & Co. Beteiligungs KG erhob Widerspruch gegen die Eintragung und stützte sich dabei auf die ältere deutsche Wortmarke BORN.
HABM und Bewschwerdekammer bejahten das Vorliegen von Verwechslungsgefahr hinsichtlich des Großteils der gegenüberstehenden Waren und gaben dem Widerspruch in diesem Umfang statt. Das EuG bestätigte die Entscheidung.
