EuG Urteile vom 20., 21., 22. Mai 2014:

Rechtssache T‑247/12:

Die Argo Group International Holdings Ltd (Bermudas) meldete im November 2008 folgende Wort-Bild-Marke für Dienstleistungen in Klasse 36 (insb. Versicherungsleistungen) an:

T-247-12-1

 

 

 

Arisa Assurances SA erhob, gestützt auf folgende Marke, Widerspruch:

T-247-12-2

 

 

 

HABM, Beschwerdekammer und EuG bejahten das Vorliegen von Verwechslungsgefahr und wiesen die Markenanmeldung zurück.

 

Rechtssache T‑599/11:

Eni SpA aus Italien meldete im Dezember 2007 das Wortzeichen ENI für Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 1 bis 4, 6, 7, 9, 11, 14, 16 bis 19, 22, 25 und 35 bis 45 an.

Emi (IP) Ltd aus London erhob Widerspruch gegen die Eintragung und stützte sich dabei auf die ältere (Gemeinschafts)Wortmarke EMI und folgende Wort-Bild-Marke:

T-599-11-2

 

 

 

 

HABM, Beschwerdekammer und EuG bejahten das Vorliegen von Verwechslungsgefahr hinsichtlich sich überschneidender Waren und Dienstleistungen und wiesen die Markenanmeldung in diesem Umfang zurück.

 

Rechtssache T‑95/13:

Walcher Meßtechnik GmbH aus Kirchzarten/Deutschland meldete im Dezember 2011 als Wortzeichen HIPERDRIVE als Gemeinschaftsmarke für Waren in Klasse 7 (für Einstell- oder Verstellvorrichtungen … von Werkstücken/Werkzeugen) an.

HABM, Beschwerdekammer und EuG wiesen die Markenanmeldung wegen ihres beschreibenden Charakters und fehlender Unterscheidungskraft zurück.

 

Rechtssache T‑228/13:

NIIT Insurance Technologies Ltd aus London meldete im Oktober 2011 das Wortzeichen EXACT als Gemeinschaftsmarke für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 16 und 42 (u.a. für Computersoftware und -hardware, Computerzubehör, EDV-Beratung, Programmierung, etc.) an.

HABM, Beschwerdekammer und EuG wiesen die Markenanmeldung wegen ihres beschreibenden Charakters zurück.