Entscheidungen des EuG vom 28. und 29.4.2014
Rechtssache T‑473/11:
Longevity Health Products, Inc. mit Sitz in Nassau (Bahamas), meldete im April 2006 das Wortzeichen MENOCHRON als Gemeinschaftsmarke für Waren aus den Klassen 3 und 5 (iwS Waschmittel, Kosmetika, Nahrungsmittelergänzungsmittel) an. Die Weleda Trademark AG erhob gestützt auf ihre ältere Gemeinschaftswortmarke MENODORON Widerspruch.
HABM, Beschwerdekammer und EuG kamen zu der Ansicht, dass die beiden Marken in schriftbildlicher Hinsicht einen hohen und in klanglicher Hinsicht einen durchschnittlichen Ähnlichkeitsgrad aufweisen und die Waren identisch sind. Das Bestehen einer Verwechslungsgefahr wurde daher bejaht. Dem Widerspruch wurde Folge gegeben.
Rechtssache T‑647/11:
Asos plc aus London meldete im Oktober 2008 das Wortzeichen ASOS als Gemeinschaftsmarke für Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 3, 18, 25 und 35 (u.a. Kosmetika, Lederwaren, Taschen, Bekleidung; Handel mit diesen Waren) an. Roger Maier erhob gestützt auf seine ältere Gemeinschaftsmarke ASSOS Widerspruch. Eine Verwechslungsgefahr wurde schlussendlich bejaht und dem Widerspruch hinsichtlich eines Großteils der sich überschneidenden Waren Folge gegeben.