Urteile des EuG vom 27.2.2014:
Rechtssache T‑25/13:
Zischen den Gemeinschaftsmarken 4711 AQUA MIRABILIS und AQUA ADMIRABILIS besteht (für Waren in Klasse 3) Verwechslungsgefahr. Die Zahl „4711“ stellt zwar ein Unterscheidungsmerkmal dar; dieser Unterschied ist aber gering im Vergleich zur Länge der beiden gemeinsamen Wortelemente, zu dem großen Platz, den sie innerhalb der betreffenden Zeichen einnehmen, und damit im Vergleich zu dem durch die einander gegenüberstehenden Zeichen hervorgerufenen visuellen Gesamteindruck.
Rechtssache T‑509/12:
Zwischen der Gemeinschaftsmarkenanmeldung TEEN VOGUE und der älteren schwedischen nationalen Marke VOGUE (für Bekleidung, Klasse 25) besteht Verwechslungsgefahr. Die Anmeldung wurde daher im Umfang der überschneidenden Waren abgewiesen.
Rechtssache T‑37/12:
Zwischen der Gemeinschaftsmarkenanmeldung TEEN VOGUE und der älteren spanischen Marke VOGUE (für Regen-/Sonnenschirme u.ä., Klasse 18) besteht Verwechslungsgefahr. Die Anmeldung wurde daher im Umfang der überschneidenden Waren abgewiesen.
Rechtssache T‑226/12:
Zwischen der Gemeinschaftsmarkenanmeldung LIDL (Wort-Bild-Marke) und der älteren tschechischen nationalen Marke LIDL MUSIC (Wort-Bild-Marke) besteht für Musikinstrumente in Klasse 15 Verwechslungsgefahr.
Die Anmeldung wurde daher im Umfang der überschneidenden Waren abgewiesen.
Rechtssache T‑225/12:
Zwischen der Gemeinschaftsmarkenanmeldung LIDL EXPRESS (Wort-Bild-Marke) und der älteren tschechischen nationalen Marke LIDL MUSIC (Wort-Bild-Marke) besteht für Musikinstrumente in Klasse 15 Verwechslungsgefahr.
Die Anmeldung wurde daher im Umfang der überschneidenden Waren abgewiesen.


