Mit Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung treten einige Änderungen in Kraft. Die wichtigsten:
- Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt wird die Bezeichnung Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen.
- Die Gemeinschaftsmarke wird als Unionsmarke bezeichnet werden.
- Ein neues Gebührensystem mit einer Gebühr pro Klasse für Anmelde- und Verlängerungsgebühren wird eingeführt. Erste Klasse EUR 850, zweite Klasse EUR 50, dritte Klasse EUR 150, vierte und alle weiteren Klassen EUR 150. Insofern fallen die Anmeldegebühren etwas geringer aus als bisher, wenn nur eine Klasse angemeldet wird. Bei zwei Klassen ist bereits die bisherige Gebühr iHv EUR 900 erreicht, die bislang drei Klassen umfasste. Ab der dritten Klasse fällt die Anmeldung einer Unionsmarke zukünftig um einiges teurer aus.
Die Änderungsverordnung wird am 23. März 2016 in Kraft treten.