Entscheidungen des EuG vom 9. April 2014

Rechtssache T‑249/13:

MHCS aus Frankreich ist Inhaberin folgender Gemeinschaftsmarken und nationaler Marken (für alkoholische Getränke):

T-249-13-2 T-249-13-3 T-249-13-4 T-249-13-5

 

 

 

 

 

 

 

Ambra SA aus Polen meldeten im Mai 2010 folgende Wort-Bild-Marke ebenfalls für alkoholische Getränke in Klasse 33 an:

T-249-13-1

 

 

 

 

MHCS erhob Widerspruch gegen die Eintragung. HABM, Beschwerdekammer und EuG verneinten jedoch das Bestehen einer Verwechslungsgefahr. Dem Widerspruch wurde nicht Folge gegeben.

Rechtssache T‑288/12:

Enrique Zueco Ruiz aus Spanien meldete im November 2009  folgende Wort-Bildmarke als Gemeinschaftsmarke für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 12, 37 an:

T-288-12-1

 

 

 

 

 

EI du Pont de Nemours and Company aus den USA erhoben Widerspruch gegen diese Markenanmeldung, gestützt auf ihre eigenen Marken mit dem Wortlaut ZYTEL (u.a. eine Gemeinschaftsmarke), die für Waren aus den Klassen 1 und 17 registriert sind.

HABM, Beschwerdekammer und EuG verneinten angesichts der unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungen jedoch das Bestehen einer Verwechslungsgefahr. Dem Widerspruch wurde nicht Folge gegeben.

Rechtssache T‑623/11:

Bogumił Sobieraj aus Polen meldete im Oktober 2007 folgende Wort-Bild-Marke für Waren der Klasse 30 (iwS Schokolade, Süßwaren) als Gemeinschaftsmarke an:

T-623-11-1

 

 

 

 

Die Pico Food GmbH aus Deutschland erhob Widerspruch gegen die Eintragung dieser Marke, gestützt auf deren eigene (in Deutschland registrierte) Wort-Bild-Marken (für tw. identische Waren in Klasse 30):

T-623-11-1 T-623-11-2 T-623-11-3

 

 

 

 

HABM, Beschwerdekammer und EuG verneinten das Bestehen einer Verwechslungsgefahr. Dem Widerspruch wurde nicht Folge gegeben.