Internetrecht und Social Media Recht

 

Das Internet bietet seinen Nutzern eine unkomplizierte Möglichkeit, mit Texten, Bildern, Videos, Werbung, etc in kurzer Zeit eine große Anzahl an Menschen zu erreichen. Fremde Inhalte werden ebenso schnell geteilt („Sharing“) und verbreiten sich schnell.

Im Social Media Recht sind daher vielfältige Rechtsgrundlagen zu beachten: Vom allgemeinen Zivilrecht über Medien-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbs-, Datenschutz- und E-Commerce-Recht bis hin zum Strafrecht.

Bei der Verwendung von Fotos und Videos sind neben den Verwertungsrechten des Urhebers oder Nutzungsrechten Dritter (wie zB Fotodatenbanken, „Stockfotos“) auch Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht am eigenen Bild zu beachten. Aber auch abträgliche Inhalte können die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung erfüllen und können Unterlassungs-, Schadenersatz- sowie Widerrufsansprüche begründen. Die Grenzen, welche Veröffentlichungen rechtswidrig sind und welche zulässig, sind fließend. In vielen Fällen findet eine Interessenabwägung der gegenüberstehenden Parteien statt.

Auch Betreiber einer Seite können für rechtswidrige Inhalte verantwortlich gemacht werden. Zwar besteht keine generelle Überwachungspflicht, jedoch muss der Betreiber unverzüglich nach Kenntnisnahme (etwa durch ein Aufforderungsschreiben) rechtswidrige Inhalte löschen oder den Zugang zu ihnen sperren.

Auch Unternehmen die auf Social Media-Kanälen werben, treffen entsprechende Informationspflichten sowie die Pflicht ein Impressum, eine Datenschutzerklärung, etc. abrufbar zu halten. Wenn der Social Media-Account noch dazu Shopping-Möglichkeiten vorsieht, sind auch die Bestimmungen des E-Commerce-Rechts zu beachten.

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