Urheberrecht

 

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum der Urheber, also der Schöpfer von Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur (Sprachwerke aller Art einschließlich Computerprogrammen, Bühnenwerke, Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art), der Tonkunst (Kompositionen) der bildenden Künste (Malerei, Zeichnung, Grafik, Bildhauerei, neue Medien, Lichtbilder, Fotografie, Baukunst, angewandte Kunst), und der Filmkunst.

Das Urheberrecht entsteht ex lege mit dem Akt der Schaffung und muss, anders als zB Marken oder Patente, nicht registriert werden.

 

 

Die Kanzlei berät Sie gerne in Fragen rund um:

  • Bestehen, Umfang, Dauer und Voraussetzungen von urheberrechtlichem Schutz
  • Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten von Werken, wobei man unter den vermögensrechtlichen Befugnissen im Urheberrecht die sog. Verwertungsrechte versteht, die dem Urheber das Recht einräumen, sein Werk wirtschaftlich zu nutzen. Nur der Urheber ist der Inhaber der Verwertungsrechte an seinem Werk. Zu den Verwertungsrechten zählen: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht.
  • Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken
  • Bearbeitungen von Werken und die Verwertung von Bearbeitungen
  • Bei Urheberrechtsverletzungen: Abmahnungen und Unterlassungserklärungen; Prozessführung inkl. Erwirkung einstweiliger Verfügungen
  • Verträge über die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte (Lizenzverträge)
  • Recht am eigenen Bild
  • Raubkopien

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen urheberrechtlichen Angelegenheiten!

 

Für Anfragen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.

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