Werbung und Recht

 

In der heutigen Zeit existiert eine beinahe unüberschaubare Vielfalt von Werbemöglichkeiten. Während altbewährte Werbemedien wie Print, Fernsehen und Radio noch lange nicht ausgedient haben, drängen vor allem webbasierte Werbeformen in den Vordergrund. Gleichzeitig gilt es immer mehr, nach bestimmten Kriterien ausgewählte Zielgruppen zu erreichen und immer speziellere Produkte zu bewerben. Das Recht der Werbung erstreckt sich dementsprechend über eine ganze Reihe von gesetzlichen Bestimmungen. Sowohl inhaltliche als auch technische Komponenten müssen berücksichtigt und rechtlich abgeklärt werden.

Unter anderem finden sich Beschränkungen im Tabakgesetz, Arzneimittelgesetz, Health Claims Verordnung, ORF-Gesetz, Telekommunikationsgesetz, Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, Privatradiogesetz, UWG, uvm. Hier gilt es, den Überblick zu bewahren.

Die Kanzlei berät Sie daher kompetent und umfassend über Werbebeschränkungen und Werbeverbote.

Im Hinblick auf die beworbenen Produkte beziehen sich diese inhaltlichen Beschränkungen vor allem auf:

  • Tabakerzeugnisse
  • Arzneimittel
  • Medizinprodukte
  • Lebensmittel
  • Werbung die an Kinder gerichtet ist
  • Alkohol

 

Im Hinblick auf die technische Verbreitung von Werbung ist insbesondere das Telekommunikationsgesetz zu berücksichtigen.

Daneben sind generell die Bestimmungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) einzuhalten. Grob ausgedrückt, darf Werbung demnach nie irreführend, aggressiv oder sonst unlauter sein.

Die Kanzlei berät Sie ebenfalls rund um Produktplatzierungen und Sponsoring, Kennzeichnungspflichten bei Werbung oder Inseraten, die Erstellung von Verträgen (mit Dienstleistungsunternehmen, Agenturen, Präsentationsverträge, uvm), den Schutz von Namen, Kennzeichen, Logos, Slogans, Bildern, Grafiken, Formen, Figuren oder sonstigen charakteristischen Elementen Ihrer Kampagne als Marke oder Muster.

Im Bereich Werbung decken die Leistungen der Kanzlei daher von der rechtlichen Betreuung der Entstehung von Werbekonzepten, über deren gesetzeskonforme Umsetzung, bis hin zur Abwicklung etwaiger nachgelagerter rechtlicher Fragestellungen alle Phasen einer Werbekampagne ab.

Für Anfragen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.