Unlauterer Wettbewerb (UWG)

 

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wird auch „Lauterkeitsrecht“ genannt und zählt zum Wettbewerbsrecht im engeren Sinne. Es regelt in erster Linie den „exzessiven“ (unlauteren) Wettbewerb zwischen den einzelnen Marktteilnehmern. Wettbewerbliches Verhalten ist dann unlauter, wenn es gegen die Vorschriften des UWG und andere gesetzlichen Bestimmungen verstößt, die Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer schützen sollen. Klagslegitimiert sind in erster Linie Mitbewerber und bestimmte Verbände.

Das UWG bzw dessen Auslegung und Anwendung ist stark durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich und Europa geprägt, sodass sich nahezu ein sogenanntes Fall- oder Richterrecht (ähnlich dem „case law“ im anglo-amerikanischen Rechtsraum) gebildet hat. Alleine durch einen Blick in den Gesetzestext oder Basisliteratur kann selten ein Fall abschließend gelöst werden. Daher ist es insbesondere in Fällen mit lauterkeitsrechtlichem Bezug ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, die einen umfassenden Überblick über Rechtsprechung und Literaturmeinungen haben. Im jeweiligen Einzelfall können schon Kleinigkeiten ausschlaggebend sein, die das Vorliegen einer unlauteren Geschäftspraktik begründen – oder eben vermeiden.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Lauterkeitsrecht finden Sie HIER im Blog.

 

Häufige Anwendungsbereiche

 

  • Irreführende Geschäftspraktiken, wie beispielsweise Werbung mit Aktionspreisen, Preisgegenüberstellungen, „Statt-Preisen“, Bestpreisen; Spitzenstellungswerbung, Alleinstellungswerbung, Werbung mit Test- oder Umfrageergebnissen, Blickfangwerbung, Lockangeboten, Mogelpackungen, Sponsoring, falsche oder unvollständige Angaben, etc.
  • Aggressive Geschäftspraktiken, wie beispielsweise die Ausübung physischen oder psychischen Kaufzwangs, Nötigung, Belästigung, Beeinflussung, Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche, etc.
  • Vergleichende Werbung
  • Behinderung durch andere Marktteilnehmer
  • Ausbeutung fremder Leistung durch Nachnahmen
  • Rechtsbruch: Erlangung von Vorteilen durch Übertretung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen
  • Missbrauch von Unternehmenskennzeichen; Imitationsmarketing, Verpackungsimitate
  • Herabsetzung von Mitbewerbern
  • Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Ankündigungen von Ausverkäufen
  • Zugaben
  • Sonstige unlautere Geschäftspraktiken

Das Beratungsspektrum der Kanzlei umfasst die rasche Prüfung von kritischen Sachverhalten auf Verstöße gegen das UWG, die Erstellung von Abmahnschreiben und Unterlassungsaufforderungen und der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche (inkl Erwirkung von einstweiligen Verfügungen) bzw der Abwehr von Ansprüchen die gegen Ihr Unternehmen gerichtet wurden.

Die Kanzlei prüft geplante Werbemaßnahmen, Ankündigungen, Gewinnspiele, Sonderangebote oder sonstige lauterkeitsrechtlich relevanten Geschäftspraktiken Ihres Unternehmens auch vorab um etwaige rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden.

Für Anfragen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.