Produkthaftungsrecht

 

Wenn Schäden durch ein Produkt entstehen, kommt das Produkthaftungsgesetz (PGH) zur Anwendung.

Die Haftung nach dem PHG ist zwingend und verschuldensunabhängig! Der Hersteller haftet für die Gefährlichkeit seiner Produkte; insbesondere auch bei sog. Ausreißern, also einzelnen fehlerhaften Stücken einer sonst fehlerlosen Serienproduktion.

Umfasst sind Personen- und Sachschäden. Letztabnehmer (insb. Konsumenten) sollen geschützt werden, wobei der Schutz nur vorhersehbar betroffene Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum) umfasst, jedoch nicht unschuldige Dritte (innocent bystander).

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten konnte, besonders angesichts der Darbietung des Produkts, des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist.

Was ist ersatzfähig?

Bei Personenschäden steht dem Geschädigten Schadenersatz zu, insbesondere für erlittene Körperverletzungen, Verdienstentgang, Heilungskosten und Schmerzengeld. Bei Todesfällen kommen darüber hinaus Begräbniskosten und Unterhaltszahlungen in Betracht.

Sachschäden werden mit dem Substanzwert ersetzt. Das Gesetz sieht hier überdies einen Selbstbehalt des Geschädigten in Höhe von EUR 500,00 vor. Es werden nur darüber hinausgehende Schäden ersetzt. Ebenso nicht ersetzt werden Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat.

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