Kosmetikrecht
Die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde bereits am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist hat sie am 11. Juli 2013 die EG-Kosmetikrichtlinie und deren österreichische Umsetzungen abgelöst. Im Gegensatz zu EG-Richtlinien wirken EU-Verordnungen unmittelbar und ohne Umsetzungsakt der Mitgliedstaaten.
Die Kanzlei berät Sie im Kosmetikrecht insbesondere zu folgenden Fragen:
- Abgrenzung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Bioziden
- Aufmachung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
- Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
- Verbote und Einschränkungen bei der Verwendung bestimmter Stoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter; CMR-Stoffe, Nanomaterialien)
- Verbraucherinformationen, Kennzeichnungspflichten
- Bewerbung von Kosmetika