Kosmetikrecht

 

Die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde bereits am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist hat sie am 11. Juli 2013 die EG-Kosmetikrichtlinie und deren österreichische Umsetzungen abgelöst. Im Gegensatz zu EG-Richtlinien wirken EU-Verordnungen unmittelbar und ohne Umsetzungsakt der Mitgliedstaaten.

Die Kanzlei berät Sie im Kosmetikrecht insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Abgrenzung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Bioziden
  • Aufmachung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
  • Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
  • Verbote und Einschränkungen bei der Verwendung bestimmter Stoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter; CMR-Stoffe, Nanomaterialien)
  • Verbraucherinformationen, Kennzeichnungspflichten
  • Bewerbung von Kosmetika