Pharma-/Arzneimittelrecht

 

Die Kanzlei bietet ihren Klienten umfassende Beratung in allen Fragen zum Arzneimittelrecht. Zentrale Grundlage des Arzneimittelrechts in Österreich ist das AMG (Arzneimittelgesetz). Daneben existieren zahlreiche weitere Bundesgesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und EU-Verordnungen, die zu einer fortgeschrittenen Harmonisierung in der Europäischen Union geführt haben.

Zu den Schwerpunkten der Beratung zählen vor allem folgende Bereiche:

  • Gesetzliche Anforderungen an Arzneimittel
  • Informationspflichten (Produktinformationen: Fachinformation, Gebrauchsinformation)
  • Kennzeichnungspflichten
  • Arzneimittelwerbung; Werbebeschränkungen iZm Arzneimitteln; Fachwerbung, Laienwerbung
  • Abgrenzungsfragen zu Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln

Die Kanzlei berät ebenfalls in Fragen zum Medizinprodukterecht.