Verlagsrecht
Die Beratungsleistung der Kanzlei im Verlagsrecht umfasst insbesondere die Errichtung von Verlagsverträgen zwischen Autoren und Verlagen. Bei solch sensiblen Verträgen über die kommerzielle Verwertung des geistigen Schaffens eines Menschen sind eine Reihe wichtiger Punkte zu beachten: Die Mitentscheidungsrechte des Autors, den Umfang der Rechtseinräumung an den Verlag, das Honorar, die Aufmachung und Ausstattung mit Bildern, der Verkaufspreis, die Auflagenhöhe, allfällige Neuauflagen und schließlich auch Beendigungsgründe und Bestimmungen zur Rechtedurchsetzung.
Die Kanzlei ist auch für spezielle Arten von Verlagsverträgen ein kompetenter Ansprechpartner. Darunter fallen zB Verlagsverträge für elektronische Veröffentlichungsformen, Online Publishing, Foto- oder Kunstbände, Bearbeitungen von bestehenden Werken (Übersetzung, Verfilmung, etc).
Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden urheberrechtlichen Fragestellungen werden ebenfalls vom Kompetenzspektrum der Kanzlei abgedeckt.