Künstler- und Kulturrecht

 

Das Beratungsangebot der Kanzlei im Künstler- und Kulturrecht richtet sich

  • einerseits an Kunstschaffende wie zb Sänger, Maler, Fotografen, Filmschaffende, Musiker, Designer, Schauspieler und auch an Architekten,
  • andererseits an Produktionsfirmen, Verlage, Galerien, Kunsthändler sowie Konzert- und Eventveranstalter.

Das Beratungsspektrum im Künstler- und Kulturrecht umfasst insbesondere urheberrechtliche und allgemeine zivilrechtliche Aspekte. Wir schützen Ihre schöpferische Leistung vor unberechtigter Verwendung und Verbreitung und helfen Ihnen andererseits bei der kontrollierten und gewinnbringenden Verwertung Ihres künstlerischen Schaffens.

Daneben ergeben sich im Zuge von Veranstaltungen oftmals Probleme mit Leistungsstörungen und unklaren Haftungsfragen. Sie erhalten schnelle Hilfe von der Kanzlei, wenn Sie mit unzuverlässigen Veranstaltungspartnern zu kämpfen haben oder bereits Schadensfälle eingetreten sind bzw können wir Ihr Risiko im Vorfeld durch klare vertragliche Vereinbarungen minimieren.

Im Vorfeld von Veranstaltungen beraten wir auch über bestehende Rahmenbedingungen oder auch die Vorgaben der Verwertungsgesellschaften, die einzuhalten sind.

In puncto Vertragsgestaltung erstellen wir

  • Agenturverträge,
  • Künstlerverträge,
  • Verlagsverträge,
  • Verträge für die Verwertung Ihrer Musik-, Foto- und Filmrechte,
  • Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen),
  • Veranstaltungsverträge,
  • individuelle Verträge nach Mandantenwunsch.

 

Bitte beachten:

Häufig rufen junge Musiker/Künstler in der Kanzlei an, die auf der Suche nach einer Art strategischen Beratung für ihre Karriere sind, also im Grunde nach einem Management oder einer Künstlerberatung suchen. Bitte beachten Sie, dass die Kanzlei eine solche Beratung nicht erbringen kann. Es werden tatsächlich nur die auf der Website beschriebenen juristischen Dienstleistungen erbracht.