{"id":966,"date":"2014-03-13T10:09:43","date_gmt":"2014-03-13T10:09:43","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=966"},"modified":"2014-08-04T07:11:43","modified_gmt":"2014-08-04T07:11:43","slug":"beleidigende-postings-in-internet-foren-auskunft-ueber-user-keine-berufung-auf-das-redaktionsgeheimnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=966","title":{"rendered":"Beleidigende Postings in Internet-Foren \/ Auskunft \u00fcber User: Keine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 23.1.2014,\u00a06Ob 133\/13x<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Auf einer Internetseite wurde im M\u00e4rz 2012 ein Artikel \u00fcber ein Politiker-Br\u00fcderpaar aus K\u00e4rnten (die Kl\u00e4ger) abrufbar gehalten. In diesem Artikel wurde berichtet, dass\u00a0die Kl\u00e4ger gegen ehrenbeleidigende, kreditsch\u00e4digende beziehungsweise strafrechtlich relevante Beitr\u00e4ge in Online-Diskussionsforen vorgehen.<\/p>\n<p>Unterhalb dieses Artikels konnten User ihre Kommentare in einer Art Diskussionsforum posten.\u00a0Um posten zu k\u00f6nnen, mussten sich die\u00a0<span style=\"line-height: 1.5em;\">User<\/span><span style=\"line-height: 1.5em;\">\u00a0<\/span><span style=\"line-height: 1.5em;\">zuvor registrieren, dh einen Benutzernamen ausw\u00e4hlen und eine E-Mail-Adresse angeben.<\/span><\/p>\n<p>Unter den Postings fanden sich unter anderem Kommentare wie:<\/p>\n<ol>\n<li><em>\u201eUnd was geschieht mit dem herausgepressten Geld? Mit welchem Schl\u00fcssel wird es unter wem aufgeteilt? \u00d6sterreich, die Bananenrepublik Europas.\u201c<\/em><\/li>\n<li><em>\u00a0\u201eMan muss also davon ausgehen, dass die S*****-Br\u00fcder die Anschrift und den Namen des Users nach einem Strafantrag erhalten haben oder sich die Daten &#8218;illegal&#8216; bei der &#8218;Kleinen Zeitung&#8216; organisiert haben. Da bei so einem Spiel ein Anwalt \u00fcblicherweise kaum mitmacht bietet sich an, dass die S*****-Br\u00fcder \u00fcber korrupte Connections an die Daten gekommen sind. Weiter ist zu beachten, dass nicht nur der Poster, sondern auch die Forenbetreiber f\u00fcr die Inhalte auf ihren Sites verantwortlich und haftbar sind, als h\u00e4tten sie selber gepostet. Es d\u00fcrfte sich fast lohnen, wenn der Poster selbst Strafantrag stellt, um die Hintergr\u00fcnde aufzukl\u00e4ren\u00a0&#8211;\u00a0vielleicht \u00f6ffnet sich der n\u00e4chste Sumpf um die Br\u00fcder.\u201c<\/em><\/li>\n<li><em>\u201eIch w\u00fcrde eher sagen, weg mit den ***** Gaunerzwillingen.\u201c<\/em><\/li>\n<li><em>\u201eIn anderen L\u00e4ndern w\u00fcrde der Anwalt und sein Klient wohl selbst wegen Erpressung im Knast landen. \u2026 :-)) Aber in \u00d6sterreich bekommt immer der Recht, der am meisten schmiert.\u201c<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Inhaber der Website l\u00f6schte diese Diskussionsbeitr\u00e4ge nach Aufforderung durch die Kl\u00e4ger. Diese brachten schlie\u00dflich Klage auf <strong>Bekanntgabe\u00a0der E-Mail-Adressen<\/strong> der vier Benutzer unter Berufung auf \u00a7\u00a018 Abs\u00a04 ECG ein. Die in den Postings aufgestellten Behauptungen seien unwahr, ehrenbeleidigend, kreditsch\u00e4digend und zum Teil strafrechtlich relevant; die Kl\u00e4ger beabsichtigten, gegen die Benutzer gerichtlich vorzugehen.<\/p>\n<p>Die Beklagte verweigerte die Bekanntgabe unter Berufung auf das <strong>Redaktionsgeheimnis.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht gab der Klage statt; das Berufungsgericht\u00a0verpflichtete die Beklagte lediglich, die E-Mail-Adresse eines Benutzers bekannt zu geben. Die \u00fcbrigen Kommentare\u00a0w\u00fcrden ausschlie\u00dflich Bewertungen der im Beitrag gebotenen Tatsachenbehauptungen darstellen, ohne dass es zu einem Wertungsexzess gekommen sei.<\/p>\n<p>Beider Streitparteien erhoben au\u00dferordentliche Revisionen. Der OGH gab der Revision der Kl\u00e4ger auch Folge; nicht jedoch der Revision der Beklagten.<\/p>\n<p>Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>Im Hinblick auf <strong>\u00a7\u00a018 Abs\u00a04 ECG<\/strong> besteht grunds\u00e4tzlich ein <strong>Anspruch auf Auskunft \u00fcber eine E-Mail-Adresse<\/strong>; dies entspricht der bisherigen Rsp des OGH.\u00a0Die Beklagte kann sich jedoch nicht auf das <strong>Redaktionsgeheimnis iSd \u00a7 31 MedienG<\/strong> berufen. Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass Informationen, die ein Medieninhaber\/Herausgeber\/Medienmitarbeiter\u00a0gewinnt, ohne dass sie dieser im Hinblick auf ihre T\u00e4tigkeit von jemandem <strong>bewusst zug\u00e4nglich<\/strong> gemacht wurden, <strong>nicht<\/strong> als vom Redaktionsgeheimnis gesch\u00fctzte Mitteilung zu qualifizieren sind.<\/p>\n<p>Hinter dem Redaktionsgeheimnis steht folgender Gedanke: Medien k\u00f6nnen \u00a0ihrer wichtigen Kontroll- und Aufkl\u00e4rungsfunktion nur dann effektiv nachkommen, wenn sie an geheime Informationen gelangen und vertrauliche Hinweise erhalten. Die Bereitschaft von potenziellen Informanten, Heikles preiszugeben und Brisantes mitzuteilen, ist aber wesentlich davon abh\u00e4ngig, wie sehr diese bef\u00fcrchten m\u00fcssen, dadurch Nachteile zu erleiden. W\u00e4ren Journalisten daher verpflichtet, ihre Informanten preiszugeben, st\u00fcnde zu bef\u00fcrchten, dass diese wichtigen Quellen versiegen w\u00fcrden. Daher wird es den Journalisten als Ausfluss von \u00a7\u00a031 MedienG erm\u00f6glicht, ihren Informanten wirksam Vertraulichkeit zuzusichern.<\/p>\n<p>Es muss also zumindest irgendeine T\u00e4tigkeit\/Kontrolle\/Kenntnisnahme eines Medienmitarbeiters intendiert sein, damit der Schutz des \u00a7\u00a031 MedienG in Anspruch genommen werden kann. Allein die durch das Zurverf\u00fcgungstellen des Online-Forums erkl\u00e4rte Absicht, alles zu ver\u00f6ffentlichen, was die Nutzer posten, reicht hingegen nicht aus, um den notwendigen Mindestzusammenhang zur T\u00e4tigkeit der Presse herzustellen.<\/p>\n<p><strong>Eine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis dann unzul\u00e4ssig ist, wenn ein Posting in keinerlei Zusammenhang mit einer journalistischen T\u00e4tigkeit steht.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Dies w\u00fcrde n\u00e4mlich lediglich dazu f\u00fchren, dass Personen, die unter dem (vermeintlichen) Deckmantel der Anonymit\u00e4t im Internet andere Personen in einer \u00a7\u00a01330 ABGB und\/oder medienrechtliche Bestimmungen verletzenden Weise insultieren, einfach auf andere unmoderierte Websites <strong>ausweichen<\/strong> und dort ihre Insultationen fortsetzen.<\/p>\n<p>Der OGH stellte das erstinstanzliche Urteil wieder her und bejahte den Anspruch hinsichtlich <strong>aller<\/strong> in der Klage genannten User. Ob die Postings ehernbeleidigend und\/oder kreditsch\u00e4digend waren, k\u00f6nne\u00a0erst im Verfahren gegen den konkreten Poster gepr\u00fcft werden. F\u00fcr das <strong>Auskunftsbegehren gen\u00fcge die\u00a0Glaubhaftmachung<\/strong> hinsichtlich des \u00fcberwiegenden <strong>rechtlichen Interesses an der Feststellung der Identit\u00e4t<\/strong> eines Nutzers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 23.1.2014,\u00a06Ob 133\/13x Sachverhalt: Auf einer Internetseite wurde im M\u00e4rz 2012 ein Artikel \u00fcber ein Politiker-Br\u00fcderpaar aus K\u00e4rnten (die Kl\u00e4ger) abrufbar gehalten. In diesem Artikel wurde berichtet, dass\u00a0die Kl\u00e4ger gegen ehrenbeleidigende, kreditsch\u00e4digende beziehungsweise strafrechtlich relevante Beitr\u00e4ge in Online-Diskussionsforen vorgehen. Unterhalb dieses Artikels konnten User ihre Kommentare in einer Art Diskussionsforum posten.\u00a0Um posten zu k\u00f6nnen, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[18,572,11,12,15],"tags":[652,646,651,657,653,656,655,647,543,499,654,579,252,277,658,648,649,650],"class_list":["post-966","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutzrecht","category-internetrecht","category-it-recht","category-medienrecht","category-persoenlichkeitsrechte","tag-1330-abgb","tag-18-abs-4-ecg","tag-31-medieng","tag-anspruch-auf-bekanntgabe","tag-auskunftsanspruch","tag-beleidigende-postings","tag-beleidigung-im-internet","tag-e-commerce-gesetz","tag-ecg","tag-ehrenbeleidigung","tag-kreditschaedigung","tag-mediengesetz","tag-medienrecht-2","tag-ogh","tag-providerhaftung","tag-redaktionsgeheimnis","tag-tatsachenbehauptungen","tag-wertungsexzess"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/966","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=966"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/966\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":980,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/966\/revisions\/980"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=966"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=966"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=966"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}