{"id":8219,"date":"2025-12-01T09:48:59","date_gmt":"2025-12-01T09:48:59","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=8219"},"modified":"2025-12-02T09:53:27","modified_gmt":"2025-12-02T09:53:27","slug":"olg-wien-mitarbeiter-spielt-in-baeckerei-musik-ueber-handy-betreiber-haftet-fuer-urheberrechtsverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=8219","title":{"rendered":"OLG Wien: Mitarbeiter spielt in B\u00e4ckerei Musik \u00fcber Handy. Betreiber haftet f\u00fcr Urheberrechtsverletzung."},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; type=&#8220;4_4&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<p>OLG Wien-Entscheidung vom 23.1.2025, 5 R 212\/24v<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Die klagende Verwertungsgesellschaft ist berechtigt, Werknutzungsbewilligungen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung von Werken der Tonkunst zu erteilen und das entsprechende Entgelt einzuheben. Bei einer Kontrolle stellte die Verwertungsgesellschaft fest, dass in der B\u00e4ckerei des Beklagten drei urheberrechtlich gesch\u00fctzte Musikst\u00fccke in Anwesenheit von drei Kunden abgespielt wurden. Zuvor hatte die Verwertungsgesellschaft den Beklagten bereits im August 2023 ausdr\u00fccklich aufgefordert, einen Vertrag \u00fcber eine Werknutzungsbewilligung abzuschlie\u00dfen, und ihm bei ausbleibender Vertragsbereitschaft das Abspielen von Musik aus ihrem Repertoire untersagt.<\/p>\n<p>Der beklagte B\u00e4ckereibetreiber bestritt die Vorw\u00fcrfe. Er brachte vor, dass sein Gesch\u00e4ftslokal nicht \u00fcber die notwendige technische Ausstattung verf\u00fcge, um Musik abzuspielen. Eine fr\u00fcher installierte Musikanlage sei bereits seit geraumer Zeit abmontiert worden. Die am betreffenden Tag im Dienst befindliche Mitarbeiterin habe weder Musik abgespielt noch eine entsprechende Anlage bedient. Dennoch bot er aus Gr\u00fcnden advokatorischer Vorsicht den Abschluss eines strafbewehrten Unterlassungsvergleichs an. In einem sp\u00e4teren Schriftsatz erg\u00e4nzte er, dass eine Wiederholungsgefahr auch deshalb nicht bestehe, da er das Gesch\u00e4ftslokal bereits geschlossen habe und nicht wieder er\u00f6ffnen werde. Die Streitteile schlossen schlie\u00dflich einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich, wobei die Kostenentscheidung dem Gericht vorbehalten blieb.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem angefochtenen Kostenurteil wurde der Beklagte zur Zahlung von EUR\u00a06.043,61 an Kostenersatz verpflichtet. Gegen die Kostenentscheidung erhob der Beklagte Rekurs. Er behauptete Verfahrensm\u00e4ngel, unrichtige Beweisw\u00fcrdigung und eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung. Ziel seines Rechtsmittels war die Abwehr der Kostenersatzpflicht.<\/p>\n<p>Das OLG Wien best\u00e4tigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies den Kostenrekurs des Beklagten ab. In seiner Begr\u00fcndung stellte das Gericht zun\u00e4chst fest, dass die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden seien. Es sei erwiesen, dass am Tag der Kontrolle in der B\u00e4ckerei von einer Angestellten des Beklagten drei Musikst\u00fccke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft f\u00fcr Kunden h\u00f6r- und wahrnehmbar abgespielt worden seien. <strong>Die Musik sei dabei \u00fcber das Mobiltelefon der Angestellten wiedergegeben worden.<\/strong><\/p>\n<p>Das OLG f\u00fchrte aus, dass die Wiedergabe eines Werks der Tonkunst als Auff\u00fchrung bezeichnet werde, unabh\u00e4ngig davon, ob dies durch unmittelbare pers\u00f6nliche Darbietung, mittels Bild- oder Tontr\u00e4ger oder mittels Daten\u00fcbertragungstechnik bewirkt werde. Darunter falle <strong>auch Hintergrundmusik<\/strong> im Bereich der Gastronomie und in Gesch\u00e4ftslokalen. <strong>\u00d6ffentlichkeit<\/strong> liege vor, wenn ein <strong>neues Publikum<\/strong> die Wiedergabe erfahre. Die G\u00e4ste einer B\u00e4ckerei seien ein solches neues Publikum. <strong>Ob die Musik \u00fcber einen fest installierten Lautsprecher oder \u00fcber das Mobiltelefon einer Angestellten abgespielt werde, sei f\u00fcr die rechtliche Beurteilung nicht von entscheidender Bedeutung.<\/strong><\/p>\n<p>Zur Haftung des Betreibers hielt das OLG fest: <strong>Der Unterlassungsanspruch nach \u00a7 81 Abs 1 UrhG setze kein Verschulden voraus. <\/strong>Es sei unerheblich, ob dem Beklagten oder seinen Bediensteten die Rechte des verletzten Urhebers oder Rechteinhabers bekannt gewesen seien. Es werde <strong>auch f\u00fcr versehentliche Urheberrechtsverletzungen gehaftet<\/strong>. Die Haftung des Unternehmers sei weit zu verstehen. Sie sei eine <strong>Erfolgshaftung<\/strong> und setze <strong>weder Verschulden noch Kenntnis<\/strong> vom Versto\u00df voraus.<\/p>\n<p>Der Beklagte hafte somit auch f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen seiner Mitarbeiter. Der Beklagte habe das unmissverst\u00e4ndlich formulierte Verbot, in seinem Lokal \u00f6ffentlich Musik zu spielen, nicht zum Anlass genommen, seine <strong>Angestellten entsprechend zu instruieren<\/strong>.<\/p>\n<p>Zur Frage der Wiederholungsgefahr stellte das Gericht fest, dass der Beklagte zum Zeitpunkt der Klageeinbringung die B\u00e4ckerei noch betrieben habe. Beklagte habe seine Handlung in der Klagebeantwortung sogar verteidigt, wodurch er zu erkennen gegeben habe, dass ihm die Vermeidung weiterer Eingriffe nicht ernst sei. Es habe daher nicht an der Wiederholungsgefahr gemangelt. Die Klage sei in rechtlicher Hinsicht durch den Beklagten veranlasst und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen, weshalb der Beklagte die Verfahrenskosten zu tragen habe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/Justiz\/JJT_20250123_OLG0009_00500R00212_24V0000_002\/JJT_20250123_OLG0009_00500R00212_24V0000_002.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zur Entscheidung<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zu Urheberrechtsverletzungen:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=7859\">Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen in Diskotheken.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=8171\">Gemeinschaftsantennenanlagen in Wohnhausanlagen: Keine verg\u00fctungspflichtige \u00f6ffentliche Wiedergabe.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=7776\">Urheberrechtsverletzung im Internet: OLG Linz sieht Unzust\u00e4ndigkeit \u00f6sterreichischer Gerichte f\u00fcr Bereicherungsanspr\u00fcche.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=7620\">Champions League-Spiel von Mitarbeiter via Smartphone auf TV gestreamt: Haftet Lokalbetreiber f\u00fcr Urheberrechtsverletzung?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=7171\">Kommerzielle Nutzung nicht von \u201eCreative Commons\u201c-Lizenz umfasst: Urheberrechtsverletzung durch TV-Beitrag<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=6981\">Video unter Verweis auf Creative Commons-Lizenz ver\u00f6ffentlicht. ORF nutzte es \u201ekommerziell\u201c. Urheberrechtsverletzung. Kein Bildzitat.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=6832\">Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzung: Honorars\u00e4tze f\u00fcr Berufsfotografen k\u00f6nnen nicht pauschal zur Berechnung herangezogen werden.<\/a><\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OLG Wien-Entscheidung vom 23.1.2025, 5 R 212\/24v &nbsp; Sachverhalt: Die klagende Verwertungsgesellschaft ist berechtigt, Werknutzungsbewilligungen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung von Werken der Tonkunst zu erteilen und das entsprechende Entgelt einzuheben. Bei einer Kontrolle stellte die Verwertungsgesellschaft fest, dass in der B\u00e4ckerei des Beklagten drei urheberrechtlich gesch\u00fctzte Musikst\u00fccke in Anwesenheit von drei Kunden abgespielt wurden. Zuvor [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[3504,4462,1702,384,4580,1143],"class_list":["post-8219","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-urheberrecht","tag-geschaeftslokal","tag-mitarbeiter","tag-unternehmerhaftung","tag-urheberrechtsverletzung","tag-verschuldensunabhaengiger-unterlassungsanspruch","tag-verwertungsgesellschaft"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8219","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8219"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8219\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8223,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8219\/revisions\/8223"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8219"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8219"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8219"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}