{"id":814,"date":"2014-02-18T16:32:38","date_gmt":"2014-02-18T16:32:38","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=814"},"modified":"2014-08-04T07:12:09","modified_gmt":"2014-08-04T07:12:09","slug":"schadenersatz-wegen-aehnlichkeit-mit-romanfigur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=814","title":{"rendered":"Schadenersatz wegen \u00c4hnlichkeit mit Romanfigur?"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 17.12.2013,\u00a04 Ob 154\/13w<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte der OGH zu pr\u00fcfen, unter welchen Voraussetzungen ein <strong>Schadenersatzanspruch aufgrund zuf\u00e4lliger \u00c4hnlichkeit<\/strong> zwischen einer mit einem <strong>Familiennamen<\/strong> bezeichneten <strong>Romanfigur und einem realen Namenstr\u00e4ger<\/strong> bestehe. Strittig war insbesondere, ob der Autor bei Verwendung eines ungew\u00f6hnlichen Namens zu einer <strong>Namensrecherche<\/strong> verpflichtet ist.<\/p>\n<p>Konkret behauptete ein Arzt, dass er aufgrund einer gleichnamigen Romanfigur Umsatzeinbu\u00dfen in seiner Ordination erleiden musste.\u00a0Der Autor gab einer Nebenfigur seines erfolgreichen Romans den <strong>ungew\u00f6hnlichen Namen des Kl\u00e4gers<\/strong>, wobei er diesen Namen aufgrund einer <strong>gleichlautenden Etablissementbezeichnung<\/strong> kannte. Die Romanfigur hat zuf\u00e4llig <strong>denselben \u00e4rztlichen Beruf<\/strong> erlernt wie der Kl\u00e4ger, stammt aus <strong>derselben Stadt<\/strong>, ist etwa <strong>gleich alt<\/strong> und leidet ebenso wie fr\u00fcher der Kl\u00e4ger unter einem <strong>Bandscheibenvorfall.<\/strong> Ansonsten bestehen aber keine \u00dcbereinstimmungen. Vielmehr ist die Romanfigur ein geradezu absurd gezeichneter Straft\u00e4ter, der seinen Bandscheibenvorfall beim Einbruch in das Kunsthistorische Museum in Wien erlitten hat und sp\u00e4ter neben medizinischen Instrumenten auch noch das \u201eCordoba-Original-Trikot\u201c eines ehemaligen Kapit\u00e4ns der \u00f6sterreichischen Fu\u00dfballnationalmannschaft stiehlt.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht stellte grunds\u00e4tzlich fest,\u00a0<span style=\"line-height: 1.5em;\">dass der Kl\u00e4ger wegen der Verwendung seines Namens als Bezeichnung einer Romanfigur einen Umsatzr\u00fcckgang erleiden musste.<\/span><\/p>\n<p>Aus Sicht des OGH scheitert der Schadenersatzanspruch des Kl\u00e4gers unabh\u00e4ngig von Rechtswidrigkeit und Verschulden jedoch schon an der <strong>fehlenden Ad\u00e4quanz<\/strong>. Nach der Lehre vom ad\u00e4quaten Kausalzusammenhang besteht eine Haftung aber nur f\u00fcr jene Folgen eines Verhaltens, <strong>mit deren M\u00f6glichkeit abstrakt gerechnet werden muss<\/strong>; es darf also <strong>nicht ein ganz atypischer Erfolg<\/strong> vorliegen. An der Ad\u00e4quanz fehlt es, wenn die M\u00f6glichkeit eines bestimmten Schadenseintritts so weit entfernt war, dass nach der Lebenserfahrung <strong>vern\u00fcnftigerweise eine solche Sch\u00e4digung nicht in Betracht<\/strong> gezogen zu werden brauchte. Insbesondere besteht keine Haftung, wenn als weitere Ursache f\u00fcr einen Schaden ein freies menschliches Handeln hinzukam, mit der der Sch\u00e4diger nach der Lebenserfahrung nicht zu rechnen brauchte.<\/p>\n<p>F\u00fcr den OGH war es nicht nachvollziehbar, dass die Verwendung des Namens auf dieser Grundlage zu einem messbaren Umsatzr\u00fcckgang in der Ordination des Kl\u00e4gers gef\u00fchrt haben soll. Denn unter normalen Umst\u00e4nden w\u00e4re bei Lesern des Buches, die den Kl\u00e4ger kennen, ein belustigtes, allenfalls schadenfrohes L\u00e4cheln zu erwarten gewesen, keinesfalls aber eine dadurch verursachte Entscheidung gegen eine medizinische Behandlung durch den Kl\u00e4ger. Die von den Vorinstanzen festgestellte Verursachung eines Verm\u00f6gensschadens konnte aus Sicht des OGH daher nur mit ganz au\u00dfergew\u00f6hnlichen, objektiv v\u00f6llig unvorhersehbaren Reaktionen von potentiellen Patienten erkl\u00e4rt werden. Eine ad\u00e4quate Verursachung liegt damit nicht vor.<\/p>\n<p>Die Frage, ob ein Autor bei Verwendung ungew\u00f6hnlicher Namen zur Recherche \u00fcber allf\u00e4llige Namenstr\u00e4ger verpflichtet ist, wurde daher vom OGH nicht gepr\u00fcft, da dies f\u00fcr den Anspruch unwesentlich war.<\/p>\n<p>Die Revision wurde zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 17.12.2013,\u00a04 Ob 154\/13w Sachverhalt: Im vorliegenden Fall hatte der OGH zu pr\u00fcfen, unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch aufgrund zuf\u00e4lliger \u00c4hnlichkeit zwischen einer mit einem Familiennamen bezeichneten Romanfigur und einem realen Namenstr\u00e4ger bestehe. Strittig war insbesondere, ob der Autor bei Verwendung eines ungew\u00f6hnlichen Namens zu einer Namensrecherche verpflichtet ist. Konkret behauptete ein Arzt, dass [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[3,15,6],"tags":[564,565,567,201,563,566,561,268,277,568,324,562],"class_list":["post-814","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","category-persoenlichkeitsrechte","category-zivilrecht","tag-adaequanz","tag-gleichnamige-romanfigur","tag-gleichnamigkeit","tag-immaterieller-schadenersatz","tag-kausalzusammenhang","tag-namensgleichheit","tag-namensrecherche","tag-namensrecht","tag-ogh","tag-recht-am-namen","tag-schadenersatz","tag-schadenersatzanspruch"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/814","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=814"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/814\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":818,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/814\/revisions\/818"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=814"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=814"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=814"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}